Einlagensicherung

Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt?

Ja! Die Sparhafen Bank AG ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung «Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen.

Im Konkursfall einer Bank schützt das System der Einlagensicherung, das die Selbstregulierungs-
organisation «esisuisse» koordiniert, Kundenguthaben bis je CHF 100 000 vor dem Verlust. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind.

Ab dem 1. Januar 2023 zählt eine Gemeinschaft wie beispielsweise eine Ehegattengemeinschaft als ein Kunde, dessen Guthaben ebenfalls bis zu CHF 100 000 geschützt ist. Wenn einzelne Personen einer solchen Gemeinschaft wiederum eine eigene, separate Kundenbeziehung mit einer Bank haben, so ist für diese ebenfalls ein Guthaben von bis zu CHF 100 000 gesichert. Sollten Sie noch weitere Fragen zur Einlagensicherung haben, können Sie gerne Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater kontaktieren.

Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet. Finden Sie hier alle Details zum System der Einlagensicherung: